Polytechnische Schule Völkermarkt

Schulgemeinschaftsausschuss

Dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Der Schulleiter hat mindestens zwei Mal pro Schuljahr eine Sitzung einzuberufen oder wenn drei Mitglieder des SGAs eine Sitzung verlangen. 


Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen die Entscheidung über:

a) mehrtägige Schulveranstaltungen
b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung 
c) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen 
d) die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1
e) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs. 1
f) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
g) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
h) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
i) Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen (§ 58 Abs. 3)
j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
k) die schulautonome Festlegung von Eröffn
ungs- und Teilungszahlen 
l) schulautonome Schulzeitregelungen 
m) die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien (§ 5 Abs. 4)
n) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern

Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen die Beratungen über:

a) wichtige Fragen des Unterrichtes
b) wichtige Fragen der Erziehung
c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen
d) die Wahl von Unterrichtsmitteln
e) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
f) Baumaßnahmen im Bereich der Schule